Heilpraktikerinnen Leidinger: Naturheilkunde - Auswege aus der Krise - Persönlichkeitsentwicklung
Heilpraktikerinnen Leidinger: Naturheilkunde - Auswege aus der Krise - Persönlichkeitsentwicklung

Ihre Vorteile in meiner Praxis:

  • Ursachen- und lösungsorientierte Intervention für größtmöglichen Erfolg
  • Nur so viele Termine, wie notwendig
  • Wenn gewünscht, auch längerfristige Begleitung möglich
  • Persönliche und individuell auf Sie abgestimmte Termine

Menschen und ihre Themen sind völlig unterschiedlich.
SIE sind einzigartig! Deshalb ist auch Ihre Sitzung bei mir individuell.

 

Bitte planen Sie immer bis zu 2 Stunden ein.

Wenn wir schneller sind, kommt mir das entgegen.

 

In Ihrem Interesse möchte ich möglichst effizient arbeiten. Daher bin ich bemüht, immer so schnell wie möglich zu arbeiten. Jedoch ist in meinen Augen Ihr Ergebnis wichtiger als die Länge des Termins.

Honorar

Der Ersttermin/Intensivsitzung beinhaltet:

 

  • Vorgespräch
  • gründliches Aufnahme-/Anamnesegespräch
  • Zielfestsetzung
  • HNC-Grundbehandlung, Hypnose und/oder Erstellung eines Therapie-Plans
  • Nachgespräch

 

Das Honorar aller Termine berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung.

 

Die ersten 20 Minuten unseres Termins sind unverbindlich, sodass wir uns kennenlernen und Sie auf dieser Basis frei entscheiden können, ob Sie mit mir als Therapeutin weitere Schritte für Ihr Wohlbefinden gehen möchten. Sollten Sie den Termin nach 20 Minuten nicht fortsetzen wollen, wird Ihnen diese Zeit nicht berechnet, ansonsten gilt der normale Stundensatz:

 

100 - 120 € pro Stunde, je nach Aufwand & Material

 

Die Sitzungen dauern in der Regel 1,5 - 2 Stunden. Bitte planen Sie entsprechend Zeit ein.

Übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten?

In der Regel nicht, vor allem nicht bei gesetzlich Versicherten.

 

"Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung.

 

Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen Gebührenverzeichnis und Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten zu tragen.

 

Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. Der Honoraranspruch des Heilpraktikers ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen."

(Quelle: www.freieheilpraktiker.com)

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© Lydia Leidinger